Service
Anmeldeverfahren
Die Vormerkung für Kita-Betreuungsplätze in Rothenburg ob der Tauber erfolgt über ein modernes und datenschutzkonformes Onlineverfahren.
Hier können Sie das Bürgerservice-Portal der Stadt Rothenburg ob der Tauber aufrufen, eine Kitaplatz-Bedarfsanmeldung abgeben und sich damit für das kommende Betreuungsjahr vormerken lassen.
Wir möchten uns für Sie und Ihre Fragen Zeit nehmen. Da im Arbeitsalltag hierfür wenig Zeit ist, vereinbart die Einrichtungsleitung mit Ihnen gerne einen Gesprächstermin.
Zum vereinbarten Termin erhalten Sie weitere Informationen über die Einrichtung. Sie haben die Möglichkeit, die Räumlichkeiten zu besichtigen und Sie erhalten Einblick in die Konzeption der Einrichtung.
Am Anfang jeden Jahres findet eine Informationsveranstaltung statt, bei der Sie ebenfalls ausreichend Zeit haben, unsere Einrichtung kennenzulernen und Ihre Fragen zu klären.
Wenn Sie Ihr Kind für einen Kita-Platz in unserer Einrichtung anmelden möchten, registrieren Sie sich im Bürgerservice-Portal, wählen Ihre Wunscheinrichtung aus und senden die Bedarfsanmeldung ab.
In Ihrem Postkorb im Bürgerservice-Portal erhalten Sie eine elektronische Bestätigung der Anmeldung und erfahren, bis wann die Platzzuteilung erfolgt.
Im Anschluss erhalten Sie in Ihrem Postkorb im Bürgerservice-Portal Informationen zur Platzzuteilung. Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind bei uns bekommen haben und diesen innerhalb von 14 Tagen annehmen, vereinbaren wir im Anschluss einen Termin zur Erstellung des Betreuungsvertrags.
Gemeinsam mit der Einrichtungsleitung füllen Sie den Betreuungsvertrag aus. Sie erhalten Zeit, offene Fragen abzustimmen und mögliche Besonderheiten für Ihre Betreuungssituation zu besprechen.
Darüber hinaus erhalten Sie im Vertragsgespräch oder in einer Informationsveranstaltung für neue Eltern allgemeine Informationen über die Einrichtung.
ICH MÖCHTE EINEN TERMIN VEREINBAREN
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch gerne zur Verfügung.
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Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?
Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.
Wie gestaltet sich Elternbeteiligung in der Kita?
Wir informieren Sie durch persönliche Gespräche, Elternrundbriefe, Aushänge und die Konzeption über die Möglichkeiten der Mitwirkung in der Kita. Elternmitwirkung kann folgendermaßen aussehen:
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